Situation
- Der Grosse Rat hat am 09./10. September dem Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG) zugestimmt.
- Das Gesetz enthält einen sog. «Eventualantrag», der gewisse Finanzierungsfragen abweichend von der Hauptvorlage regeln würde.
- Ein Antrag, die Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung zu unterstellen, erreichte das erforderliche Quorum von 100 Stimmen nicht.